Warum?
Der Honig kann Sporen der Amerikanischen Faulbrut (AFB) enthalten – einer hochansteckenden, tödlichen Krankheit für Bienenvölker.
Was ist die Amerikanische Faulbrut?
Eine bakterielle Brutkrankheit
Verursacht das Absterben junger Bienenlarven
Hochinfektiös – breitet sich schnell zwischen Völkern aus
Anzeigepflichtig in Deutschland
Keine Gefahr für den Menschen
Das Füttern mit handelsüblichem oder selbstgemachtem Honig kann:
gesunde Völker infizieren
ganze Bienenstände vernichten
zur Sperrung ganzer Regionen führen
Gerade Importhonig ist häufig mit Faulbrutsporen belastet. Darum bitten wir dringend darum, Honig für Bienen unzugänglich aufzubewahren und leere Honiggläser vor der Entsorgung im Altglascontainer auszuspülen.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe zum Schutz unserer Bienen!
Rückfragen: Veterinäramt der Stadt München, Implerstraße 11, 81371 München,
E-Mail: veterinaeramt.kvr@muenchen.de
Kein Cannabis im Garten

Bewerberliste voll
Sehr geehrte Gartenfreunde,
auf Grund der geschlossenen Bewerberliste nehmen wir keine Pachtlandbewerber mehr auf.
Heckenschnitt
Jährlich gehört zur Gartenpflege auch der Schnitt der Hecke. Je nach Hecke wird sie entweder einmal, zweimal oder öfters im Jahr geschnitten. Die Hecke darf aber nicht in den Sperrzeiten geschnitten werden. Viele Hecken sind ein natürlicher Lebensraum von Vögeln und anderen Tieren. Deshalb sind Heckenschnitte vom 01. März bis 30. September nur eingeschränkt erlaubt.
Der Formschnitt der Hecke
Wer Hecken, Sträucher und Bäume schneiden will, muss Rücksicht auf die Natur nehmen. Vom 01. März bis 30. September sind Schnitte nur zur Pflege erlaubt. Schonend darf eine Hecke in Form gebracht werden. Dabei sollte keinesfalls ein Vogelnest oder anderer Bau einen Schaden erleiden. Es ist also sensibel die Hecke vorher zu kontrollieren. Geschnitten werden darf die Hecke aber wirklich nur für die schöne Form. Ein starker Rückschnitt ist nicht erlaubt und komplett entsorgen darf man die Hecke ebenfalls nicht
Bitte um Einhaltung der Vorschriften
Jegliche Sportgeräte, Gemauerte Grille, Feuerschalen mit offener Flamme sind nicht erlaubt. Tierhaltung, das Fällen von Bäumen sowie jegliche Bauvorhaben ist nur mit einer Erlaubnis des Unterbezirks München Sendling erlaubt.
Ruhestörende Haus und Gartenarbeiten dürfen nur an Werktagen (Montag mit Samstag) Zwischen 08:00 Uhr und 12:00 Uhr sowie zwischen 15:00 Uhr und 18:00 Uhr ausgeführt werden.
Ruhestörende Haus und Gartenarbeiten sind alle nicht gewerbsmäßig im oder am Haus sowie im Garten anfallenden lärmenden Arbeiten insbesondere das Hämmern, das Sägen oder Hacken von Holz, die Benutzung von Bau, Heimwerker oder Haushaltsmaschinen.
Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte
Bei der Benutzung von Musikinstrumenten und von Tonübertragungs und Tonwiedergabegeräten… ist die Lautstärke so zu gestalten, dass andere nicht erheblich belästigt werden.
In der Zeit zwischen 22:00 Uhr und 07:00 Uhr darf die Nachtruhe durch die Benutzung dieser Instrumente und Geräte nicht gestört werden.
Gartenhaus abgebrannt in der Martin-Behaim Strasse
Heute am 28.06.2016 um ca. 12:30 ist ein Gartenhaus in unserem Bezirk in der Martin-Behaim Strasse bis auf die Grundmauern abgebrannt.
Es kann so schnell gehen das innerhalb paar Minuten alles weg ist was mann sich jahrelang aufgebaut hat.
Deswegen BITTE ich euch immer achtsam zu sein, auch beim Grillen immer dabei bleiben, es reicht nur ein Funke und alles brennt.
Herzlichst willkommen auf der neuen Seite von Bahn Landwirtschaft München Ubz.Sendling